Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist ein forschungsbasiertes Heilverfahren für die Behandlung von psychischen oder auch psychosomatisch bedingten Krankheiten und Leidenszuständen.

Ziel ist...

seelisches Leid zu heilen oder zu lindern, Symptomlinderung sowie eine Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen 

… in schwierigen Lebensphasen Unterstützung zu bieten,

belastende und hemmende Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen zu erkennen und zu verändern,

… zu authentischen Stellungnahmen und einem eigenverantwortlichen Umgang mit sich selbst und der Welt zu verhelfen,

persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern.

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Wobei kann Psychotherapie helfen?

Bei psychischen Leidenszuständen:

Ängste und Panikattacken
Antriebslosigkeit, innere Leere, depressive Leidenszustände
Zwänge
Süchte wie z. B. Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, Essen, Spielen, Drogen, Medien usw.
Trauma und Belastungsstörungen
Erschöpfung, Überlastung, Burn-Out, Prävention
Schlafprobleme
Störungen des Essverhaltens (z.B. Anorexie, Bulimie)
Schizophrenie und andere psychotische Störungen

Selbsterfahrung:

Selbstreflexion, Bewusstseinsstärkung
Stärkung und Vertiefung der Selbstbeziehung und -fürsorge 
Resilienz und Selbstwirksamkeit
Sinnfragen und Sinnsuche
Gesunde Grenzsetzung
Umgang mit herausfordernden Situationen
Bearbeitung innerer und äußerer Konflikte
Neuorientierung und Entscheidungsfindung
Selbstmotivation und Zielverwirklichung

In Belastenden Lebenssituationen und Lebenskrisen:

Umbruchphasen
Beziehungsprobleme
Verlust, Trauer
schwere oder chronische Erkrankungen
sexuelle Probleme

 Bei psychosomatischen Krankheiten:

bei Krankheiten, die mit ungelösten und belastenden psychischen Problemen zusammenhängen
z. B. Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüre, entzündliche Darmerkrankungen, Migräne, Essstörungen, Asthma bronchiale, Bluthochdruck, Allergien …

Gehirnhälften

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind der Wunsch nach Veränderung sowie Offenheit und Bereitschaft, sich auf die Arbeit mit sich selbst wie auch auf einen Veränderungsprozess einzulassen. Von zentraler Bedeutung ist dabei auch eine vertrauensvolle Beziehung im Zuge der Therapie.

Verschwiegenheit

  • Als Psychotherapeutin bin ich nach § 15 Psychotherapiegesetz zur strikten Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was mir im Rahmen meiner Tätigkeit anvertraut oder bekannt wird. Diese Pflicht bleibt auch nach Abschluss der Therapie bestehen und gilt auch gegenüber Ehepartnern, Angehörigen, Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Sämtliche Inhalte unserer Gespräche werden streng vertraulich behandelt.
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